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Neuheiten im DGV-Vorgabensystem
Die Änderungen ab 2007
1. Pufferzone der DGV-Vorgabenklasse 1
Um gerade bei den sehr guten Spielern eine einheitliche und
gerechte Vorgabenfortschreibung in ganz Europa zu erreichen, wurde die
Pufferzone in der DGV-Vorgabenklasse 1 (bis -4,4) auf den Bereich von 35 bis 36
Punkten festgesetzt.Damit gleicht der DGV seine Vorgabenbestimmungen
denen der anderen europäischen Golfnationen an und stärkt somit die Vergleichbarkeit von
Vorgaben in Europa.
2. Heraufsetzungen in der DGV-Vorgabenklasse 5
In der DGV-Vorgabenklasse 5 (-26,5 bis -36,0) wird die
Vorgabe wie gewohnt weiterhin um 0,5 Schläge je Stableford-Nettopunkt
oberhalb 36 Punkte herabgesetzt. Dieser recht großen Herabsetzung wird nun
durch eine Anpassung der Heraufsetzung Rechnung getragen, die ab 1.1.2007
im Falle eines Ergebnisses unterhalb der Pufferzone 0,2
(statt bisher 0,1) Schläge beträgt. Damit gleicht der DGV seine Vorgabenbestimmungen
denen der anderen europäischen Golfnationen
an und stärkt somit die Vergleichbarkeit von Vorgaben in Europa.
3. Course Rating bei gleichen Abschlagfarben für Damen und Herren.
Gelbe, blaue, rote und orange Abschläge können jetzt jeweils für Damen und Herren
nach dem Course-Rating System bewertet werden. Dies kann z. B. im Rahmen eines
Re-Ratings geschehen. Bestehende Abschläge müssen jedoch nicht geändert werden.
Plätze, bei denen bisher „schwarze“ Abschläge nach dem Course Rating
System (für Damen) bewertet wurden, dürfen diese unabhängig von vorstehender
Regelung weiter verwenden.
Damit leitet der DGV erste Schritte ein, um der (neuen)„Farbenlehre“ der EGA
zu entsprechen, in der es „schwarze“ Abschläge für Damen nicht gibt.
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4. Besondere Abschlagregelung für Jungen entfällt.
Die bisherige Regelung wurde gestrichen. Die Vorgaben der
Jungen, die 2006 noch vom Damenabschlag gespielt haben, sind zum Ausgleich des
nun längeren Platzes (Herrenabschläge) vom Vorgabenausschuss des Heimatclubs
einmalig entsprechend der Platzlänge anzupassen (heraufzusetzen).
5. „10 %-Regel“ entfällt/Einführung von Competition
Stableford Adjustment (CSA)
Das DGV-Vorgabensystem beinhaltet ab dem 01.01.2007
das schon lange Jahre sinngemäß in Großbritannien (unter dem Titel
Competition Scratch Score“) und in einigen kontinental europäischen Ländern
verschiedentlich genutzte Competition Stableford Adjustment(CSA).
Hierbei handelt es sich um eine wettspielbezogene Stableford-Anpassung,
durch die die in einem Wettspiel erzielten Ergebnisse automatisch
den Spielbedingungen des betreffenden Tages angepasst werden.
Die „10 % Regel“ entfällt, da zur Beurteilung von besonderen Spielbedingungen das
Competition Stableford Adjustment Anwendung findet.
In Wettspielen kommt es nicht selten vor, dass außergewöhnliche Bedingungen
das Spiel erschweren oder vereinfachen. Dies führt dazu, dass die Wettspielergebnisse
eines gesamten Teilnehmerfeldes relativ schlecht bzw. auch einmal überdurchschnittlich
gut ausfallen. In beiden Fällen bildet das allgemein festgelegte Course Rating
augenscheinlich den Schwierigkeitsgrad des Platzes am Wettspieltag nicht optimal ab.
Das Course Rating erfasst die „architektonischen Erschwernisse“ eines Golfplatzes
zum Zeitpunkt des Ratings und drückt diese in einem Wert aus. Dieser berücksichtigt
durchschnittliche Bewertungen z.B. des Roughs, der Fairway-Festigkeit,
oder auch der Fahnenplatzierungen. Alle diese Faktoren können sich aber täglich
ändern. Weitere variable Einflüsse wie schlechtes Wetter, überdurchschnittlich
schnelle oder langsame Grüns oder auch frisch gemähte bzw. lang gelassene
Hard-Roughs, die einen Platz schwerer oder leichter machen, können mit dem Rating
nicht tagesgenau erfasst werden. Schon vor der Einführung des EGA Handicap
Systems im Jahr 2000 gab es deshalb für Spielleitungen die Möglichkeit, einen
so genannten „Tagesstandard“ festzulegen, mit dem die variablen
Platzbedingungen ausgeglichen werden konnten.
Das nun unter der Bezeichnung „Competition Stableford Adjustment“
(CSA) eingeführte Verfahren geht davon aus, dass die Ergebnisse eines
Wettspiels unmittelbar die Spielbedingungen des Tages widerspiegeln
und somit die Entscheidung, ob das CSA zum Tragen kommt und wenn ja in welcher
Höhe, allein von diesen Wettspielergebnissen abhängt. Herrschen durchschnittliche Bedingungen und
sind auch die Spielergebnisse durchschnittlich, ändert sich nichts. Bei erschwerten oder
erleichterten Bedingungen jedoch werden die Ergebnisse aller Spieler eines
Wettspiels nach der Ermittlung des CSA für die Vorgabenverwaltung um -1 bis +3
Stableford-Nettopunkte angepasst. Weder der Spieler noch die Spielleitung müssen
hierfür manuell tätig werden. Die Clubverwaltungs-Software nimmt automatisch die
Berechnung und mögliche Anpassungen vor.
Bei besonderen Spielbedingungen werden dabei die Wettspielergebnisse zur
Vorgaben- berechnung zwischen -1 und +3 Stableford-Nettopunkten angepasst, bzw. im
Extremfall nur die Unterspielungen gewertet. Dieses System vergleicht hierfür
die im Wettspiel im Einzelnen erzielten Ergebnisse von 34 und mehr Stableford-Nettopunkten
mit der Anzahl der durchschnittlich zu erwartenden Ergebnisse von 34 und mehr
Stableford-Nettopunkten.
CSA wird am Ende eines jeden Wettspiels von der Software automatisch und ohne Zutun
oder Wahlmöglichkeit für die Spielleitung gerechnet.Ob und wie viele Punkte
den Ergebnissen der Wettspielteilnehmer hinzugezählt oder abgezogen werden,
könnte auch manuell in einer Tabelle abgelesen werden, die in der Software aber
natürlich als Datenbank hinterlegt ist. Es entsteht damit keine Mehrarbeit für die
Spielleitungen.
Die Anpassung wird von der Clubverwaltungssoftware wie folgt gerechnet:
Die prozentuale Verteilung der Wettspielteilnehmer in den DGV-Vorgabenklassen
1, 2 sowie 3 und 4 wird ermittelt und auf die nächsten vollen 10 %
gerundet. Die sich daraus ergebende Verteilung der Prozentwerte wird in einer
Zeile einer Tabelle gesucht. Es wird dann verglichen, in welcher Spalte sich
der Prozentwert findet, der sich aus den Ergebnissen von 34 und mehr Stableford-Nettopunkten
ergibt. Im Tabellenkopf findet sich dann der Wert, um den alle Ergebnisse des
Wettspiels angepasst werden.
Die Ergebnisse der Spieler aus den Vorgabenklassen 5 und 6
werden nicht zur Ermittlung des CSA herangezogen, jedoch ebenfalls um die mit
den Werten der Klassen 1 bis 4 errechnete Differenz angepasst. Nehmen an
einem Wettspiel nur Spieler der Vorgabenklassen 5 und 6 teil, so wird kein CSA angewendet
und die Ergebnisse zählen immer wie erspielt. Gleiches gilt für Wettspiele, an
denen weniger als 10 Teilnehmer der Vorgabenklassen 1 bis 4 starten, sowie für
EDS-Runden, in denen ebenfalls kein CSA
erfolgt.
Beispiel 1:
In einem Wettspiel haben 10 % der Teilnehmer eine Vorgabe
der Klasse 1, 20 % der Teilnehmer eine Vorgabe der Klasse 2 und 70 % der
Teilnehmer eine Vorgabe der Klassen 3 oder 4. Spieler der Klassen 5 und 6 bleiben zur
Ermittlung dieser Prozentwerte unberücksichtigt. Diese Verteilung ist in der
Tabelle gelb markiert und verweist auf die Zeile, in der der nächste Wert
abgelesen werden muss. Wird nun durch die Software festgestellt, dass nur 11 %
dieser Spieler 34 oder mehr Stableford-Nettopunkte
erzielt haben, wird der Bereich in dieser Zeile gesucht, der 11 % mit umfasst
(siehe grüne Markierung in der Tabelle). Daraus ergibt sich im Tabellenkopf
eine „+2“. Somit werden allen Ergebnissen dieses Wettspiels zwei weitere
Stableford-Nettopunkte gutgeschrieben.
Beispiel 2:
Hätten in dem Wettspiel 1 jedoch z.B. 39 % der Spieler ein
Ergebnis von 34 Stableford-Nettopunkten erzielt
(siehe grüne Markierung in der Tabelle), wäre dies ein Beweis für besonders
einfache Spielbedingungen und alle Ergebnisse würden um einen
Stableford-Nettopunkt reduziert.
Das Beispiel 1 wirkt sich für die Spieler im Einzelnen so
aus:
Ein Spieler, der 36 Stableford-Nettopunkte
erzielt hat, bekommt nun 38 Punkte gewertet und hat somit um zwei Schläge
unterspielt. (Bisher hätte der Spieler bei Anwendung der alten „10 %-Regel“ nur
seine Vorgabe bestätigt.)
Ein Spieler der DGV-Vorgabenklasse 2, der 32
Stableford-Nettopunkte erzielt hat, wird mit 34 Punkten
gewertet. Ohne die Anpassung hätte er nicht die Pufferzone erreicht, nach der
Anpassung liegt sein Ergebnis „im Puffer“. (Bei Anwendung der alten „10
%-Regel“ hätte dieser Spieler ein nicht gewertetes Ergebnis erzielt, jedoch
wäre die 10%-Regel bei 11% nicht anwendbar gewesen.)
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Ein Spieler, der z. B. nur 22 Stableford-Nettopunkte
erzielt hat, wird mit 24 Punkten gewertet. Seine Vorgabe wird also dennoch um 0,1 heraufgesetzt, da
angenommen wird, dass sein schlechtes Ergebnis nicht allein von den erschwerten
Bedingungen verursacht wurde, sondern auch zum Teil vom Spieler selbst verantwortet
werden muss (bei Anwendung der alten 10% Regel hätte dieser Spieler ein nicht gewertetes
Ergebnis erzielt).
Wird ein Wettspiel annulliert (d. h., die Spielleitung
bricht das Wettspiel ab und es findet keine Siegerehrung statt),
so wird kein CSA angewandt und es werden nur die Unterspielungen (ohne Anpassung) gewertet.
Spielleitungen oder Vorgabenausschüsse dürfen niemals
selbst darüber befinden, ob aus einem vorgabenwirksamen Wettspiel nur die Ergebnisse
mit Unterspielungen zählen.
6. Kennzeichnung von Vorgaben (Einführung geplant ab 2008)
Auf Grund der Tatsache, dass in Europa ein Trend zu erkennen
ist, wonach eine immer größer werdende Anzahl an Golfspielern sich aus dem
vorgabenwirksamen Wettspielbetrieb zurückzieht, sieht die EGA zur
Qualitätssicherung und aus Gedanken des Fair-Play,
die Kennzeichnung aktueller Vorgaben vor. Es soll, entsprechend einer ab 2008
verbindlichen Neuregelung der EGA, eine Differenzierung zwischen Vorgaben vorgenommen werden,
die durch regelmäßige vorgabenwirksame Ergebnisse „aktuell“ gehalten werden und
Vorgaben, die durch das Fehlen einer Mindestanzahl vorgabenwirksamer Ergebnisse
„nicht als aktuell“ angesehen werden.
Ab dem 01.01.2008 soll für Spieler der Vorgabenklassen 1 bis 5
europaweit folgende Regelung gelten:
Die Aktualität der Stammvorgaben von Spielern, die im
jeweiligen Vorjahr vier oder mehr vorgabenwirksame
Ergebnisse aus Wettspielen oder EDS-Runden gespielt
haben, wird auf dem Vorgabenstammblatt und auf
Vorgabenbestätigungen mit einem Sternchen (*) hinter der
Vorgabe gekennzeichnet.
Bei Stammvorgaben von Spielern, die im Verlauf eines
Kalenderjahres weniger als vier vorgabenwirksame Ergebnissen erspielt haben,
entfällt das Kennzeichen der Aktualität (*) ab dem 01.01. des Folgejahrs.
Nicht gekennzeichnete Vorgaben bleiben unverändert, wenn der
Spieler wieder ein vorgabenwirksames Ergebnis erspielt. Eine Neuberechnung
erfolgt erst, wenn der Spieler im Laufe eines Kalenderjahres mindestens drei
Ergebnisse unter vorgabenwirksamen Bedingungen (nach Ziffer 16.1, 16.2 oder 17
DGV-Vorgabensystem) erspielt hat. Dann wird auch die bis dahin nicht
gekennzeichnete Stammvorgabe erneut mit einem Kennzeichnen versehen.
Dies geschieht sofort nach dem Eintrag des
dritten Ergebnisses in das Vorgabenstammblatt. Hierbei werden die erspielten
Ergebnisse rückwirkend entsprechend dem DGV-Vorgabensystem berechnet. Das o. g.
Verfahren wird ohne Zutun des Vorgabenausschusses von der
Clubverwaltungssoftware gerechnet.
Eine manuelle Veränderung bzw. Neufestsetzung einer Vorgabe
durch den Vorgabenausschuss nach Ziffer 24 des DGV-Vorgabensystems ist nach wie
vor jederzeit möglich. Dies führt immer zu einer gekennzeichneten Vorgabe,
unabhängig von der Anzahl von dem Spieler
bis dahin erzielten Ergebnisse. Eine manuelle
Festsetzung darf nicht zu dem Zweck vorgenommen werden, eine automatische
Festsetzung zu umgehen oder diese rückgängig zu machen.
Spielleitungen dürfen in der Ausschreibung von Wettspielen
festlegen, dass Spieler ohne eine gekennzeichnete DGV-Stammvorgabe nicht an dem
Wettspiel teilnehmen dürfen oder nur außer Konkurrenz spielen, um ggf.
unzutreffende Stammvorgaben aus der Preiswertung fernzuhalten.
Es wird empfohlen, diese Spieler jedoch an
Wettspielen teilnehmen zu lassen, damit sie schnellstmöglich wieder eine
Kennzeichnung ihrer Vorgabe erlangen können, um dann wieder in Konkurrenz um
Preise spielen zu können (falls ihnen dies vorab verwehrt wurde).
Das Jahr 2007 gilt als
Übergangszeit, in der Spieler die für eine Kennzeichnung der Vorgabe
erforderlichen vier vorgabenwirksamen Ergebnisse erspielen
können. Ab 1.1.2008 wird in Vorgabenstammblättern, Vorgabenbestätigungen und
im Intranet die o. g.Differenzierung der Stammvorgaben vorgenommen.
Neben den Nationalverbänden Kontinentaleuropas, die diese
Regelung ab 2008 einführen sollen, ist auch im Wirkungskreis von CONGU
(britische Inseln), eine solche Kennzeichnung bereits sinngemäß bekannt. Sie
wird dort vermehrt unter dem Begriff „Lapsing of
Handicap“ (Verfall der Vorgabe) durchgeführt.
Der DGV wird jedoch das Jahr 2007 nutzen, Sinn und Zweck, Funktionalität und
Notwendigkeit des vorgenannten Vorhabens mit der EGA intensiv zu besprechen.
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