Neuheiten im DGV-Vorgabensystem

Die Änderungen ab 2007

1. Pufferzone der DGV-Vorgabenklasse 1

Um gerade bei den sehr guten Spielern eine einheitliche und gerechte Vorgabenfortschreibung in ganz Europa zu erreichen, wurde die Pufferzone in der DGV-Vorgabenklasse 1 (bis -4,4) auf den Bereich von 35 bis 36 Punkten festgesetzt.Damit gleicht der DGV seine Vorgabenbestimmungen denen der anderen europäischen Golfnationen an und stärkt somit die Vergleichbarkeit von Vorgaben in Europa.

2. Heraufsetzungen in der DGV-Vorgabenklasse 5

In der DGV-Vorgabenklasse 5 (-26,5 bis -36,0) wird die Vorgabe wie gewohnt weiterhin um 0,5 Schläge je Stableford-Nettopunkt oberhalb 36 Punkte herabgesetzt. Dieser recht großen Herabsetzung wird nun durch eine Anpassung der Heraufsetzung Rechnung getragen, die ab 1.1.2007 im Falle eines Ergebnisses unterhalb der Pufferzone 0,2 (statt bisher 0,1) Schläge beträgt. Damit gleicht der DGV seine Vorgabenbestimmungen denen der anderen europäischen Golfnationen an und stärkt somit die Vergleichbarkeit von Vorgaben in Europa.

3. Course Rating bei gleichen Abschlagfarben für Damen und Herren.

Gelbe, blaue, rote und orange Abschläge können jetzt jeweils für Damen und Herren nach dem Course-Rating System bewertet werden. Dies kann z. B. im Rahmen eines Re-Ratings geschehen. Bestehende Abschläge müssen jedoch nicht geändert werden.
Plätze, bei denen bisher „schwarze“ Abschläge nach dem Course Rating System (für Damen) bewertet wurden, dürfen diese unabhängig von vorstehender Regelung weiter verwenden.
Damit leitet der DGV erste Schritte ein, um der (neuen)„Farbenlehre“ der EGA zu entsprechen, in der es „schwarze“ Abschläge für Damen nicht gibt.

4. Besondere Abschlagregelung für Jungen entfällt.

Die bisherige Regelung wurde gestrichen. Die Vorgaben der Jungen, die 2006 noch vom Damenabschlag gespielt haben, sind zum Ausgleich des nun längeren Platzes (Herrenabschläge) vom Vorgabenausschuss des Heimatclubs einmalig entsprechend der Platzlänge anzupassen (heraufzusetzen).

5. „10 %-Regel“ entfällt/Einführung von Competition Stableford Adjustment (CSA)

Das DGV-Vorgabensystem beinhaltet ab dem 01.01.2007 das schon lange Jahre sinngemäß in Großbritannien (unter dem Titel Competition Scratch Score“) und in einigen kontinental europäischen Ländern verschiedentlich genutzte Competition Stableford Adjustment(CSA).
Hierbei handelt es sich um eine wettspielbezogene Stableford-Anpassung, durch die die in einem Wettspiel erzielten Ergebnisse automatisch den Spielbedingungen des betreffenden Tages angepasst werden.

Die „10 % Regel“ entfällt, da zur Beurteilung von besonderen Spielbedingungen das Competition Stableford  Adjustment Anwendung findet.

In Wettspielen kommt es nicht selten vor, dass außergewöhnliche Bedingungen das Spiel erschweren oder vereinfachen. Dies führt dazu, dass die Wettspielergebnisse eines gesamten Teilnehmerfeldes relativ schlecht bzw. auch einmal überdurchschnittlich gut ausfallen. In beiden Fällen bildet das allgemein festgelegte Course Rating  augenscheinlich den Schwierigkeitsgrad des Platzes am   Wettspieltag nicht optimal ab.
Das Course Rating erfasst die „architektonischen Erschwernisse“ eines Golfplatzes zum Zeitpunkt des Ratings und drückt diese in einem Wert aus. Dieser berücksichtigt durchschnittliche Bewertungen z.B. des Roughs, der Fairway-Festigkeit, oder auch der Fahnenplatzierungen. Alle diese Faktoren können sich aber täglich ändern. Weitere variable Einflüsse wie schlechtes Wetter, überdurchschnittlich schnelle oder langsame Grüns oder auch frisch gemähte bzw. lang gelassene Hard-Roughs, die einen Platz schwerer oder leichter machen, können mit dem Rating nicht tagesgenau erfasst werden. Schon vor der Einführung des EGA Handicap Systems im Jahr 2000 gab es deshalb für Spielleitungen die Möglichkeit, einen so genannten „Tagesstandard“ festzulegen, mit dem die variablen Platzbedingungen ausgeglichen werden konnten.
Das nun unter der Bezeichnung „Competition Stableford Adjustment“ (CSA) eingeführte Verfahren geht davon aus, dass die Ergebnisse eines Wettspiels unmittelbar die Spielbedingungen des Tages widerspiegeln  und somit die Entscheidung, ob das CSA zum Tragen kommt und wenn ja in welcher Höhe, allein von diesen  Wettspielergebnissen abhängt. Herrschen durchschnittliche Bedingungen und sind auch die Spielergebnisse durchschnittlich, ändert sich nichts. Bei erschwerten oder  erleichterten Bedingungen jedoch werden die Ergebnisse  aller Spieler eines Wettspiels nach der Ermittlung des CSA für die Vorgabenverwaltung um -1 bis +3 Stableford-Nettopunkte angepasst. Weder der Spieler noch die Spielleitung müssen hierfür manuell tätig werden. Die Clubverwaltungs-Software nimmt automatisch die Berechnung und mögliche Anpassungen vor.

Bei besonderen Spielbedingungen werden dabei die Wettspielergebnisse zur Vorgaben- berechnung zwischen -1 und +3 Stableford-Nettopunkten angepasst, bzw. im Extremfall nur die Unterspielungen gewertet. Dieses System vergleicht hierfür die im Wettspiel im Einzelnen erzielten Ergebnisse von 34 und mehr Stableford-Nettopunkten mit der Anzahl der durchschnittlich zu erwartenden Ergebnisse von 34 und mehr Stableford-Nettopunkten.
CSA wird am Ende eines jeden Wettspiels von der Software automatisch und ohne Zutun oder Wahlmöglichkeit für die Spielleitung gerechnet.Ob und wie viele Punkte den Ergebnissen der Wettspielteilnehmer hinzugezählt oder abgezogen werden, könnte auch manuell in einer Tabelle abgelesen werden, die in der Software aber natürlich als Datenbank hinterlegt ist. Es entsteht damit keine Mehrarbeit für die Spielleitungen.

Die Anpassung wird von der Clubverwaltungssoftware wie folgt gerechnet:
Die prozentuale Verteilung der Wettspielteilnehmer in den DGV-Vorgabenklassen 1, 2 sowie 3 und 4 wird  ermittelt und auf die nächsten vollen 10 % gerundet. Die sich daraus ergebende Verteilung der Prozentwerte wird in einer Zeile einer Tabelle gesucht. Es wird dann verglichen, in welcher Spalte sich der Prozentwert findet, der sich aus den Ergebnissen von 34 und mehr Stableford-Nettopunkten ergibt. Im Tabellenkopf findet sich dann der Wert, um den alle Ergebnisse des Wettspiels angepasst werden.
Die Ergebnisse der Spieler aus den Vorgabenklassen 5 und 6 werden nicht zur Ermittlung des CSA herangezogen, jedoch ebenfalls um die mit den Werten der Klassen 1 bis 4 errechnete Differenz angepasst. Nehmen an  einem Wettspiel nur Spieler der Vorgabenklassen 5 und 6 teil, so wird kein CSA angewendet und die Ergebnisse zählen immer wie erspielt. Gleiches gilt für Wettspiele, an denen weniger als 10 Teilnehmer der Vorgabenklassen 1 bis 4 starten, sowie für EDS-Runden, in denen  ebenfalls kein CSA erfolgt.

Beispiel 1: In einem Wettspiel haben 10 % der Teilnehmer eine Vorgabe der Klasse 1, 20 % der Teilnehmer eine Vorgabe der Klasse 2 und 70 % der Teilnehmer eine Vorgabe der Klassen 3 oder 4. Spieler der Klassen 5 und 6 bleiben zur Ermittlung dieser Prozentwerte unberücksichtigt. Diese Verteilung ist in der Tabelle gelb markiert und verweist auf die Zeile, in der der nächste Wert abgelesen werden muss. Wird nun durch die Software festgestellt, dass nur 11 % dieser Spieler 34 oder mehr Stableford-Nettopunkte erzielt haben, wird der Bereich in dieser Zeile gesucht, der 11 % mit umfasst (siehe grüne Markierung in der Tabelle). Daraus ergibt sich im Tabellenkopf eine „+2“. Somit werden allen Ergebnissen dieses Wettspiels zwei weitere Stableford-Nettopunkte gutgeschrieben.

Beispiel 2:
Hätten in dem Wettspiel 1 jedoch z.B. 39 % der Spieler ein Ergebnis von 34 Stableford-Nettopunkten erzielt (siehe grüne Markierung in der Tabelle), wäre dies ein Beweis für besonders einfache Spielbedingungen und alle Ergebnisse würden um einen Stableford-Nettopunkt  reduziert.

Das Beispiel 1 wirkt sich für die Spieler im Einzelnen so aus:
Ein Spieler, der 36 Stableford-Nettopunkte erzielt hat, bekommt nun 38 Punkte gewertet und hat somit um zwei Schläge unterspielt. (Bisher hätte der Spieler bei Anwendung der alten „10 %-Regel“ nur seine Vorgabe bestätigt.)

Ein Spieler der DGV-Vorgabenklasse 2, der 32 Stableford-Nettopunkte erzielt hat, wird mit 34 Punkten gewertet. Ohne die Anpassung hätte er nicht die Pufferzone erreicht, nach der Anpassung liegt sein Ergebnis „im Puffer“. (Bei Anwendung der alten „10 %-Regel“ hätte dieser Spieler ein nicht gewertetes Ergebnis erzielt, jedoch wäre die 10%-Regel bei 11% nicht anwendbar gewesen.)

Ein Spieler, der z. B. nur 22 Stableford-Nettopunkte erzielt hat, wird mit 24 Punkten gewertet. Seine Vorgabe wird also dennoch um 0,1 heraufgesetzt, da angenommen wird, dass sein schlechtes Ergebnis nicht allein von den erschwerten Bedingungen verursacht wurde, sondern auch zum Teil vom Spieler selbst verantwortet werden muss (bei Anwendung der alten 10% Regel hätte dieser Spieler ein nicht gewertetes Ergebnis erzielt).

Wird ein Wettspiel annulliert (d. h., die Spielleitung bricht das Wettspiel ab und es findet keine Siegerehrung statt), so wird kein CSA angewandt und es werden nur die Unterspielungen (ohne Anpassung) gewertet.
Spielleitungen oder Vorgabenausschüsse dürfen niemals selbst darüber befinden, ob aus einem vorgabenwirksamen Wettspiel nur die Ergebnisse mit Unterspielungen zählen.

6. Kennzeichnung von Vorgaben (Einführung geplant ab 2008)

Auf Grund der Tatsache, dass in Europa ein Trend zu erkennen ist, wonach eine immer größer werdende Anzahl an Golfspielern sich aus dem vorgabenwirksamen Wettspielbetrieb zurückzieht, sieht die EGA zur Qualitätssicherung und aus Gedanken des Fair-Play, die Kennzeichnung aktueller Vorgaben vor. Es soll, entsprechend einer ab 2008 verbindlichen Neuregelung der EGA, eine Differenzierung zwischen Vorgaben vorgenommen werden, die durch regelmäßige vorgabenwirksame Ergebnisse „aktuell“ gehalten werden und Vorgaben, die durch das Fehlen einer Mindestanzahl vorgabenwirksamer Ergebnisse „nicht als aktuell“ angesehen werden.
Ab dem 01.01.2008 soll für Spieler der Vorgabenklassen 1 bis 5 europaweit folgende Regelung gelten:
Die Aktualität der Stammvorgaben von Spielern, die im jeweiligen Vorjahr vier oder mehr vorgabenwirksame Ergebnisse aus Wettspielen oder EDS-Runden gespielt haben, wird auf dem Vorgabenstammblatt und auf Vorgabenbestätigungen mit einem Sternchen (*) hinter der Vorgabe gekennzeichnet.
Bei Stammvorgaben von Spielern, die im Verlauf eines Kalenderjahres weniger als vier vorgabenwirksame Ergebnissen erspielt haben, entfällt das Kennzeichen der Aktualität (*) ab dem 01.01. des Folgejahrs.
Nicht gekennzeichnete Vorgaben bleiben unverändert, wenn der Spieler wieder ein vorgabenwirksames Ergebnis erspielt. Eine Neuberechnung erfolgt erst, wenn der Spieler im Laufe eines Kalenderjahres mindestens drei Ergebnisse unter vorgabenwirksamen Bedingungen (nach Ziffer 16.1, 16.2 oder 17 DGV-Vorgabensystem) erspielt hat. Dann wird auch die bis dahin nicht gekennzeichnete Stammvorgabe erneut mit einem Kennzeichnen versehen. Dies geschieht sofort nach dem Eintrag des dritten Ergebnisses in das Vorgabenstammblatt. Hierbei werden die erspielten Ergebnisse rückwirkend entsprechend dem DGV-Vorgabensystem berechnet. Das o. g. Verfahren wird ohne Zutun des Vorgabenausschusses von der Clubverwaltungssoftware gerechnet.

Eine manuelle Veränderung bzw. Neufestsetzung einer Vorgabe durch den Vorgabenausschuss nach Ziffer 24 des DGV-Vorgabensystems ist nach wie vor jederzeit möglich. Dies führt immer zu einer gekennzeichneten Vorgabe, unabhängig von der Anzahl von dem Spieler  bis dahin erzielten Ergebnisse. Eine manuelle Festsetzung darf nicht zu dem Zweck vorgenommen werden, eine automatische Festsetzung zu umgehen oder diese rückgängig zu machen.

Spielleitungen dürfen in der Ausschreibung von Wettspielen festlegen, dass Spieler ohne eine gekennzeichnete DGV-Stammvorgabe nicht an dem Wettspiel teilnehmen dürfen oder nur außer Konkurrenz spielen, um ggf. unzutreffende Stammvorgaben aus der Preiswertung fernzuhalten. Es wird empfohlen, diese Spieler jedoch an Wettspielen teilnehmen zu lassen, damit sie schnellstmöglich wieder eine Kennzeichnung ihrer Vorgabe erlangen können, um dann wieder in Konkurrenz um Preise spielen zu können (falls ihnen dies vorab verwehrt wurde).

Das Jahr 2007 gilt als Übergangszeit, in der Spieler die für eine Kennzeichnung der Vorgabe erforderlichen vier vorgabenwirksamen Ergebnisse erspielen können. Ab 1.1.2008 wird in Vorgabenstammblättern, Vorgabenbestätigungen und im Intranet die o. g.Differenzierung der Stammvorgaben vorgenommen.

Neben den Nationalverbänden Kontinentaleuropas, die diese Regelung ab 2008 einführen sollen, ist auch im Wirkungskreis von CONGU (britische Inseln), eine solche Kennzeichnung bereits sinngemäß bekannt. Sie wird dort vermehrt unter dem Begriff „Lapsing of Handicap“ (Verfall der Vorgabe) durchgeführt.

Der DGV wird jedoch das Jahr 2007 nutzen, Sinn und Zweck, Funktionalität und Notwendigkeit des vorgenannten Vorhabens mit der EGA intensiv zu besprechen.